Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen:

Tandemcenter Allgäu verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Gutschein namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird durch den jeweiligen Piloten gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Tandemcenter Allgäu. Die Bedingungen erkenne ich durch Absenden meiner Anmeldung/Bestellung und/oder Begleichen des Rechnungsbetrages und/oder mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder meine Unterschrift/Einlösung des Gutscheines an. Der Gutschein-Besteller verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Gutschein-Empfänger die AGB und BB bekannt zu geben und diesen auf die mit dem Flugbetrieb verbundenen Gefahren aufmerksam zu machen.


Der Passagier/Besteller eines Gutscheines verpflichtet sich durch die Anmeldung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung der Fluggebühr. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (durch Bestellung oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar vor Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Die Buchung wird durch das Tandemcenter Allgäu schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Bei Bestellung eines Gutscheines wird dieses nach Zahlungseingang (vorab oder nach Begleichen der zugesandten Rechnung) unverzüglich dem Besteller zugeschickt. Bei der Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Gutscheine verfallen 18 Monate nach Ausstellungsdatum.
Bei Buchung eines Passagierfluges besteht ein Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung.
Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Bei Schäden an Personen durch Nichtbefolgen von Anweisungen haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an Ausrüstung von Piloten oder an Dritten haftet der Passagier.

Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit uns abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Die Art der Abstimmung wird nach Einzelfall vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Das Fluggelände wird wetterabhängig durch den jeweiligen Piloten bestimmt

Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände) für ungeeignet hält.

Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten und ähnliches sind beim Standardticket nicht in der Fluggebühr enthalten. Weitere Fahrtkosten (die z. B. wetterbedingt entstehen) sind nicht im Preis enthalten.
Der Gutschein kann wegen der erforderlichen Witterungsbedingungen mehrere Terminvereinbarungen nötig machen, außerdem können bei diesem Ticket mehrere Anfahrten/Versuche erforderlich sein.

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.


Der Passagier verpflichtet sich, zweckentsprechende Kleidung (wetter- und windfest,), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reißfeste Handschuhe zu tragen.
Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Elternteile/des oder der gesetzlichen Vertreter/s benötigt.

Die Haftung durch das Tandemcenter Allgäu, Inhaber, Gesellschafter und Piloten für Schäden des Passagiers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit durch das Tandemcenter Allgäu, Inhaber, Gesellschafter und Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne bei uns, Inhaber, Gesellschafter und Piloten Rückgriff zu nehmen. Es gilt ausdrücklich Haftungsausschluss für Forderungen über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinaus.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den jeweiligen Piloten.

Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Speziell beim Starten bewegen wir uns außerdem in alpinem Gelände, mit allen damit verbundenen Risiken und Gefahren! Es können alle mitgeführten Gegenstände (z. B. Kleidung, Schmuck, Handy, Brille, Fotoapparat) beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung durch das Tandemcenter Allgäu, Inhaber, Gesellschafter und Piloten.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/BB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Seeg im Allgäu.